Rechtliches
ZUR BEACHTUNG
Solange Einlieferer oder Käüfer, beziehungsweise Aussteller oder Verkäufer sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass die ausgestellten Gegenstände aus der Zeit von 1933 . 1945 nur zum Zweck der Staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung oder Berichtserstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder Militärhistorischen und Uniformkundlichen Forschung erwerben im Sinne des § 86 StGB
Herr K.H.George seine Einlieferer und Kunden bieten diese
Gegenstände nur unter den Obengenannten Voraussetzungen an.
Mit dem Einliefern, Tausch oder Erwerb von Gegenständen die
mit Emblemen des dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich jeder Einlieferer,
Tauscher und Erwerber dazu, diese Gegenstände nur für wissenschaftliche oder
historische Zwecke aus oben genannten Gründen zu Erwerben oder zu tauschen und
sie in keiner Weise zu Propagandistischen Zwecken besonders im Sinne des § 86a
STGB zu benutzen.